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Unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch

Wenn die Bewerber alle vorherigen "Hürden" genommen haben und dann tatsächlich zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen werden, dann werden wir insbesondere von Frauen oft gefragt, welche Fragen denn wohl unzulässig wären und wie sie darauf reagieren können.

Untenstehend habe ich Ihnen einige Links zusammengesucht, die genau diese Themen ansprechen.

Was aber alle Bewerber wissen sollten, ist, dass sie das Recht haben zu "flunkern", insbesondere wenn es darum geht, ob sie schwanger sind, oder wie es um ihre Beziehung steht.

http://karrierebibel.de/vorstellungsgespraech-checkliste-unzulassige-fragen/

http://www.kanzlei-hasselbach.de/2017/unzulaessige-fragen-vorstellungsgespraech/02/

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/fragerecht-des-arbeitgebers-wann-bewerber-luegen-duerfen_76_156530.html

Gut ist es, sich darauf vorzubereiten und sich passende Antworten vorher zu überlegen.

Eine Coachee (Mutter einer 10 jährigen Tochter) erzählte mir neulich, dass sie sich auf einen Berater Job beworben hat. Mir war sofort klar, dass der Arbeitgeber sie danach fragen wird, wie ihre Tochter versorgt wird, wenn sie z.B. eine ganze Woche nicht da ist. Theoretisch ist diese Frage nicht zulässig und sie hätte durchaus flunkern können. Allerdings kann ich auch den Arbeitgeber verstehen, wenn er sicher stellen möchte, dass er sie bedenkenlos als Beraterin beim Kunden einsetzen kann, ohne dass sie sich Sorgen machen muss, wie es ihrer Tochter geht. Keine einfache Situation.

Meine Empfehlung, überlegen Sie sich wirklich gut, was der neue Job für Sie bedeuten könnte und wie Sie auf derartigen Fragen reagieren wollen.

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